(BC) Biberach – Radfahrer im Rausch / Ein betrunkener Radfahrer verursachte am Samstag in Biberach einen Unfall.

Gegen 22.40 Uhr war der Radfahrer in der Wilhelm-Leger-Straße unterwegs. Der 43-Jährige fuhr in Richtung Erlenweg. Dabei erkannte er wohl nicht ein geparktes Fahrzeug. Denn an diesem hielten sich drei Personen auf und luden etwas in den geöffneten Kofferraum. Eine 55-Jährige wurde von dem Radfahrer erfasst und zu Boden geschleudert. Dabei zog sie sich Verletzungen am Kopf und am Rücken zu. Der Rettungsdienst kümmerte sich um die Frau und brachte sie in eine Klinik. Die Polizei Biberach nahm den Unfall auf. Die Polizisten stellten bei dem Pedelec-Fahrer Alkoholgeruch fest und führten deshalb einen Alkoholtest durch. Der Mann hatte einen Wert deutlich über dem Erlaubten und kam in ein Krankenhaus. Dort nahm ihm ein Arzt Blut ab. Das wird jetzt ausgewertet und soll Aufschluss darüber geben, wieviel Alkohol der Mann tatsächlich intus hatte. Den 43-Jährigen erwartet jetzt eine Anzeige von der Polizei. Sachschaden entstand nicht. Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät. ++++2369711(TH) Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de