Polizeibeamte stoppen Erntemaschine auf Kraftfahrstraße

Beamte der besonderen Verkehrsüberwachung Grimmen stellten am Montag, dem 27.11.2023, gegen 16:30 Uhr, auf der Bundesstraße 96 zwischen Samtens und Bergen/Kubbelkow einen sogenannten Zuckerrübenvollernter fest. Da derzeit Zuckerrübenerntezeit ist, eigentlich nichts Besonderes. An der selbstfahrenden Arbeitsmaschine waren jedoch 40 km/h-Geschwindigkeitsschilder angebracht. Die B96 ist in diesem Bereich laut verkehrsrechtlicher Anordnung eine Kraftfahrstraße, was bedeutet, dass sie nur von Fahrzeugen befahren werden darf, die technisch mindestens 60 km/h schaffen müssen. Hinter dem Fahrzeug entstand bereits ein Rückstau, da die B96 zu diesem Zeitpunkt stark frequentiert war. Fahrzeugführer und Fahrzeug wurden im weiteren Verlauf an der ESSO-Tankstelle auf der B96 bei Kubbelkow einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass neben dem ordnungswidrigen Fahren auf der Kraftfahrstraße auch noch gegen mehrere Auflagen der erteilten Erlaubnis zum Durchführen des sogenannten Großraum- und Schwertransportes verstoßen wurde. Die landwirtschaftliche Maschine war mit 3,3 Metern breiter als es die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erlaubt, weshalb es eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis bedurfte. So hätte der Fahrer während des Transportes zum einen ein Begleitfahrzeug vor sich haben müssen. Zum anderen verstieß er gegen den erlaubten Fahrweg und umging so eine polizeiliche Begleitung des Transportes auf der Ziegelgrabenbrücke zwischen Stralsund und der Insel Rügen. Außerdem gab es eine Fahrzeitbeschränkung zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr, an die sich der Fahrer offensichtlich ebenfalls nicht hielt. Diese existiert nicht ohne Grund und soll verhindern, dass während der Hauptverkehrszeiten, insbesondere im Feierabendverkehr, die Straßen nicht von derartigen Transporten belastet werden. Nicht auszudenken, was passieren kann, wenn einem Verkehrsteilnehmer ein überbreites Fahrzeug entgegenkommt und dieser damit nicht rechnet. Begleitfahrzeuge oder Polizei, die den Transport nach vorne/hinten absichern, warnen andere Verkehrsteilnehmer vor dem überbreiten Fahrzeug, damit dieser entsprechend reagieren kann. Gegen den 29-jährigen, deutschen Fahrzeugführer aus Nordrhein-Westfalen sowie dessen Firma als Auftraggeber wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weiterhin wird die Anregung einer Vermögensabschöpfung beim Unternehmen geprüft, um die durch die begangenen Ordnungswidrigkeiten gesparten Aufwendungen abschöpfen zu können. Im Auftrag Stefanie Peter Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Stralsund Marcel Opitz Telefon: 03831/245 205 E-Mail: pressestelle-pi.stralsund@polizei.mv-regierung.de Internet: