BPOL NRW: Bundespolizei-Hubschrauber entdeckt Graffiti-Sprayer auf frischer Tat
In der Nacht von Samstag auf Sonntag (03. Dezember) nahmen Bundespolizisten in der Nähe einer Bahnstrecke in Gelsenkirchen zwei der drei Flüchtenden fest. Diese hielten sich im Verborgenen auf, nachdem sie mehrere Lärmschutzwände besprüht hatten.
Gegen 00:40 Uhr stellte ein Polizeihubschrauber der Bundespolizei im Rahmen eines Überwachungsfluges drei Personen fest. Diese besprühten in Gelsenkirchen-Feldmark Schallschutzwände mittels Farbe. Die Einsatzkräfte begaben sich unverzüglich zu der Bahnstrecke, konnten jedoch vor Ort keine Tatverdächtigen antreffen. Die Farbanhaftungen auf einer Fläche von ca. 50 Quadratmeter waren noch frisch. Die Beamten stellten mehrere Spraydosen fest und fertigten Lichtbilder von dem Graffiti.
Dank der Anweisungen des Piloten konnten die Flüchtenden verfolgt werden. Wenig später stellte eine Bundespolizeistreife einen 30-Jährigen in einem Waldabschnitt in der Nähe, welcher sich in einem Busch versteckte. Diese nahm dem Deutschen fest.
Weitere Polizisten stellten schließlich eine 24-Jährige, welche sich nach langer Flucht in einer schlammigen Baustelle unter einem Bagger verborgen hielt. Nach mehrfacher Aufforderung ergab sich die junge Frau aus Velbert letzten Endes. Auch die Tatverdächtige konnte dank der Hubschrauberbesatzung und einer Wärmebildkamera aufgespürt werden.
Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten zudem eine geringe Menge Marihuana, sowie Anhaftungen von weißem Pulver an ihrer Krankenkassenkarte auf.
Die Einsatzkräfte brachten die beiden Beschuldigten zur Bundespolizeiwache. Des Weiteren nahmen sie dessen Fingerabdrücke und fertigten Lichtbilder von dem Duo. Äußern wollten sich die, bisher nicht polizeilich in Erscheinung getretenen, Personen nicht. Den Aufenthaltsort des dritten Unbekannten verrieten sie den Beamten nicht. Die Mobiltelefone der Deutschen wurden sichergestellt.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung gegen den Hattinger und die 24-Jährige ein. Diese muss sich zudem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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