BPOLI C: Bundespolizei vollstreckt 10 Haftbefehle in Reitzenhain

Bei Kontrollen in Reitzenhain vollstreckten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz von Freitag bis Sonntag zehn Haftbefehle. Für drei Personen endete die Kontrolle in der JVA. Bei der Überprüfung eines 38jährigen lettischen Staatsangehörigen stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hannover fest. Wegen Körperverletzung war er vom Amtsgericht Hannover zu einer Geldstrafe von 3.827,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt worden. Die offene Geldsumme konnte er nicht aufbringen und wurde somit in die JVA eingeliefert, wo er nun seine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss. Gegen eine 69jährige Moldauerin lagen gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Ingolstadt vor. Sie war jeweils wegen Diebstahl zu insgesamt 625,50 Euro oder 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da sie die offene Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde sie in die JVA eingeliefert. Für einen 44jährigen Georgier endete die Kontrolle ebenfalls mit der Einlieferung in die JVA, da er seine offene Geldstrafe in Höhe von 577 Euro nicht begleichen konnte. Er war wegen Diebstahl vom Amtsgericht Oberhausen verurteilt worden und muss nun seine Ersatzfreiheitsstrafe von 33 Tagen verbüßen. Alle anderen Personen konnten nach Zahlung ihrer Geldstrafen in einer Gesamtsumme von knapp 5.900 Euro jeweils die Reise fortsetzen. Wegen Steuerhinterziehung war ein 41jähriger rumänischer Staatsangehöriger vom Amtsgericht Bochum zu einer Geldstrafe von 1.430 Euro verurteilt worden. Gegen einen 36jährigen polnischen Staatsangehörigen lag eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Siegen vor. Er war wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1.378 Euro verurteilt worden. Ein 59jähriger lettischer Staatsangehöriger konnte seine offene Geldstrafe in Höhe von 688 Euro ebenfalls vor Ort bezahlen. Er war wegen Trunkenheit im Verkehr vom Amtsgericht Hannover verurteilt worden. Auch zwei 29jährige ungarische Staatsangehörige waren per Haftbefehl gesucht. Einer der beiden war wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe von 252 Euro oder 4 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Der zweite hatte eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Ulm wegen Diebstahls. Er hatte noch eine offene Geldstrafe von 834,50 Euro zu begleichen. Auch ein 24jähriger rumänischer Staatsangehöriger wurde vor einer Einlieferung in die JVA bewahrt.Gegen ihn lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Passau vor. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz musste er noch 1.282,50 Euro bezahlen. Einen Teilbetrag konnte er vor Ort selbst zahlen. Die Restsumme wurde durch einen Bekannten in einer anderen Polizeidienststelle eingezahlt, so dass auch er seine Reise im Anschluss fortsetzen konnte. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615 108 oder 105 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de