BPOLI PW – GdpD POM: Zahlung der Geldstrafe ersparte 30 Tage Haft
Ein 29jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde am 1. Advent gegen 20:30 Uhr im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen durch Kräfte der Bundespolizeiabteilung Ratzeburg am ehemaligen Grenzübergang Linken, als Mitfahrer eines PKW angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Demnach hatte er eine Geldstrafe von 1200 Euro plus Kosten in Höhe von 86 Euro zu zahlen. Nach Zahlung der Geldstrafe plus Kosten ersparte der Pole sich die alternativ festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen und konnte seine Reise fortsetzen.
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