Weitere Glätteunfälle am Montagabend – Sommerreifen bei Glätte tabu!
(mb) Eine Schwerverletzte und zwei stark beschädigte Autos sind die Bilanz von zwei weiteren Verkehrsunfällen, die sich am Montag auf glatten Straßen im Kreis Paderborn ereignet haben.
Auf dem Alter Hellweg (K37) bei Büren-Ahden verunglückte eine 29-jährige VW-Golf-Fahrerin gegen 17.50 Uhr. Ihr Pkw geriet auf der glatten Straße kurz vor dem Kreisverkehr am Flughafen Paderborn/Lippstadt vermutlich infolge nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schleudern. Der Golf kam von der Straße ab und kollidierte frontal mit einem Baum. Die 29-Jährige zog sich schwere Verletzungen zu. Mit einem Rettungswagen wurde sie in ein Krankenhaus nach Paderborn gebracht.
In Delbrück fuhr eine 19-jährige Fiat-Punto-Fahrerin gegen 23.15 Uhr auf dem Fichtenweg in Richtung B64. In einer Kurve kam das Auto von der Straße ab und kippte auf einem Acker auf die rechte Seite. Die Fahrerin blieb unverletzt, war aber in ihrem Wagen eingeklemmt. Die Feuerwehr befreite die Frau aus dem Auto. Weil ihr Pkw trotz winterlicher Straßenverhältnisse und Glätte mit Sommerreifen ausgerüstet war, kommt jetzt neben dem Fahrzeugschaden ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und ein Punkt auf sie zu.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf nur mit Winterreifen oder Ganzjahres- beziehungsweise Allwetterreifen gefahren werden, die mit dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, gekennzeichnet sind. Bis Ende September 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen auch noch Reifen mit M+S Kennzeichnung gefahren werden, wenn diese bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Wer auf glatten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert neben der erhöhten Unfallgefahr ein Bußgeld zwischen 60 und 120 Euro sowie einen Punkt.
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