BPOL NRW: Bundespolizei nimmt 38-Jährigen wegen Betäubungsmittelverbrechen fest – Die Staatsanwaltschaft Aachen ließ nach ihm mit Haftbefehl fahnden

Die Bundespolizei hat am Donnerstagmorgen einen 38-jährigen Niederländer an der Bundesstraße 56, nahe der niederländischen Grenze, festgenommen. Er war zuvor als Beifahrer mit einem PKW nach Deutschland eingereist. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handels von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge fest. Im Jahr 2021 hatte das Landgericht in Aachen ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Nach Absitzen eines Teils der Freiheitstrafe wurde er in die Niederlande abgeschoben. Zur gleichen Zeit wurde ein Aufenthaltsverbot für Deutschland gegen den 38-Jährigen ausgesprochen und die Restfreiheitsstrafe unter Auflagen ausgesetzt. Da er durch seine erneute Einreise gegen die Auflagen des Ausländeramtes Aachen verstoßen hatte, muss er jetzt die Restfreiheitsstrafe von 589 Tagen absitzen. Auch lag gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Aachen eine Vermögensvollstreckung in Höhe von 9.795,- Euro vor. Des Weiteren wurde er wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, durch seine Einreise trotz Aufenthaltsverbots, zur Anzeige gebracht. Der Breffende wurde nach der Festnahme und Anzeigenerstattung in den Polizeigewahrsam der Kreispolizeibehörde in Heinsberg eingeliefert. Von hier wird er in eine Justizvollzugsanstalt überführt werden. Das in der Pressemappe eingestellte Bild ist -pressefrei- Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Aachen PHK Bernd Küppers Telefon: +49 (0)241 56837 0 E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de Bahnhofplatz 3 52064 Aachen Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.