(Konstanz/Rottweil/Tuttlingen/Schwarzwald-Baar-Kreis) Landesweite Kontrollwoche – Fahrtüchtigkeit steht dabei besonders im Fokus der Polizei (07.12.2023)

In der kommenden Woche wird die Polizei landesweit wieder verstärkt Verkehrskontrollen durchführen. Im Fokus steht dabei die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer. Die Beeinflussung durch Alkohol, Drogen, Medikamente und andere berauschende Stoffe birgt große Risiken und Gefahren für die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Leider ist die Zahl derer, die sich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen hinter das Steuer eines Fahrzeugs, oder aufs Fahrrad setzen nach wie vor groß und das Unfallrisiko steigt selbst bei geringem Konsum immens. Wer mit Alkohol oder unter Drogeneinfluss fährt begeht kein Kavaliersdelikt und gefährdet nicht nur sich selbst, sondern insbesondere auch andere erheblich! Deshalb werden auch im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz in den Landkreisen Konstanz, Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar intensive Kontrollen durchgeführt, um alkoholisierte oder berauschte Fahrerinnen und Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Dabei appelliert die Polizei an die Vernunft und den Verstand jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers: "Fahr clean und nüchtern und verspiele kein Leben!" Wer fährt, trinkt nicht. Wer trinkt, fährt nicht. Steigen Sie nie zu alkoholisierten Fahrern ins Auto. Wenn Sie Alkohol konsumiert haben, lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen und fahren mit einem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmittel nach Hause oder lassen Sie sich abholen. Schon der bloße Besitz von Rauschgift kann Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kfz rechtfertigen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können. Die Polizei unterrichtet deshalb immer die zuständige Führerscheinstelle beim Vorliegen entsprechender Erkenntnisse (§ 2 Abs. 12 StVG - Straßenverkehrsgesetz). Diese überprüft dann die Eignung der Person in führerscheinrechtlicher Hinsicht. Neben den strafrechtlichen Folgen drohen bei einem Unfall auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in erheblicher Höhe. Zudem folgt der Verlust der Fahrerlaubnis, eine Anzeige, Bußgeld, Geld- oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag ins Verkehrszentralregister. Rückfragen bitte an: Katrin Rosenthal Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1014 E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de