BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle innerhalb von 75 Minuten
Am Mittwochmorgen (6. Dezember) nahmen Bundespolizisten drei, voneinander unabhängig gesuchte Straftäter fest. Zwei der Verurteilten, wurden im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrollen im Dortmunder Flughafen festgestellt. Den Dritten stellten die Beamten im Hauptbahnhof Dortmund fest.
Gegen 7 Uhr wurde ein bulgarischer Staatsbürger an der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges in Richtung Varna/ Bulgarien am Flughafen Dortmund vorstellig. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund nach diesem suchen ließ. Das Amtsgericht Hamm hatte den 48-Jährigen bereits im März 2017 rechtskräftig, wegen gefährlicher Körperverletzung, zu einer Freiheitsstrafe von 244 Tagen verurteilt.
Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und brachten ihn anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.
Circa 25 Minuten später, gegen 07:25 Uhr, erschien ein 44-Jähriger an der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Varna/ Bulgarien. Recherchen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Berlin per U-Haftbefehl nach ihm fahnden ließ. Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen den Gesuchten Untersuchungshaft angeordnet, da er in Verdacht steht Geldwäsche betrieben und unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte verschleiert zu haben.
Die Einsatzkräfte nahmen den verurteilten Bulgaren fest, sodass dieser einem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden konnte.
Am Hauptbahnhof Dortmund kontrollierten Bundespolizisten gegen 8:15 Uhr einen deutschen Staatsbürger, der beim Erblicken der Beamten äußerst nervös wirkte. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund nach dem 58-Jährigen suchen ließ. Das Amtsgericht Dortmund ordnete die Hauptverhandlungshaft an, da der Wohnungslose zum einen beschuldigt wird, durch drei selbstständige Handlungen, andere beleidigt zu haben und zum anderen war er der Hauptverhandlung im Juni 2023 unentschuldigt ferngeblieben.
Die Uniformierten nahmen den Deutschen fest, sodass auch er einem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden konnte.
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