Ermittlungen zum Tötungsdelikt – Ergebnisse des rechtsmedizinischen Gutachtens
Nach Abschluss der durchgeführten rechtsmedizinischen Untersuchungen konnte eine Todesursache des am 16. März 2023 in seinem Fahrzeug auf einem Feldweg leblos aufgefundenen 38-Jährigen nicht eindeutig festgestellt werden.
Nach dem nunmehr vorliegenden rechtsmedizinischen Gutachten wurde zwar eine massive Gewalteinwirkung durch mindestens einen Täter auf den Verstorbenen festgestellt. Dass diese todesursächlich gewesen ist, hat sich nach dem Ergebnis des Gutachtens jedoch nicht sicher bestätigt. Es ergeben sich aus den rechtsmedizinischen Untersuchungen ferner Hinweise darauf, dass die körperliche Konstitution des Verstorbenen für seinen Tod ursächlich gewesen sein könnte.
Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags wird gegen einen Beschuldigten aus dem Umfeld des Verstorbenen geführt. Ein für den Erlass eines Haftbefehls erforderlicher dringender Tatverdacht besteht gegen den Beschuldigten nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung jeder Beschuldigte als unschuldig gilt.
Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Flensburg, Oberstaatsanwältin Dr. Inke Dellius, unter der Rufnummer 0461-89429.
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