BPOLI LUD: Sechs Georgier nach Polen zurückgewiesen
In zwei Fällen wurden gestern insgesamt sechs georgische Staatsangehörige nach Polen zurückgewiesen, die im Vorfeld bei den Grenzkontrollen auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße beiseite genommen wurden.
Zunächst kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen polnischen Pkw Mercedes Benz. Zwei der Insassen wiesen sich mit ihren gültigen georgischen Reisepässen und Anträgen auf Erteilung eines polnischen Aufenthaltstitels aus. Im Besitz gültiger Aufenthaltstitel waren sie jedoch nicht. Bei den 22 und 23 Jahre alten Georgiern bestanden zumindest keine Zweifel an deren Identität.
Anders beim dritten Insassen. Er legte einen griechischen Reisepass vor. Dieser fiel bei genauerer Betrachtung schließlich durch - es handelte sich um eine Fälschung. Dennoch konnte schnell ermittelt werden, dass es bei dem Mann um einen 28-jährigen Georgier handelt.
Wenig später wurden nochmals drei Georgier (37, 35, 35) angehalten, die einen Antrag auf Erteilung eines polnischen Aufenthaltstitels gestellt hatten und diesen nun in ihren Händen hielten. Wie sich herausstellte, hatten die polnischen Behörden über diese Anträge aber noch nicht entschieden. Andere bzw. gültige Aufenthaltstitel hingegen konnten sie nicht vorweisen. Zudem hatten die Männer ihre Gesamtaufenthaltsdauer im Schengener Gebiet überschritten.
Neben den durchgeführten Zurückweisungen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes eingeleitet.
Der "falsche Grieche" kassierte darüber hinaus eine Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.
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