Für 60-Jährigen endete Fährüberfahrt in der Justizvollzugsanstalt
Für einen 60-jährigen tschechischen Staatsangehörigen endete am Samstagmorgen, den 16. Dezember.2023 gegen 06:30 Uhr die Fährüberfahrt von Schweden nach Rostock in der Justizvollzugsanstalt.
Dieser wurde durch die Bundespolizisten im Rahmen der Binnengrenzfahndung als Fahrer eines Kleintransporters festgestellt.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des Tschechen stellten die Beamten fest, dass gegen den 60-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Oktober 2023 erlassen, nachdem der Mann eine Geldstrafe in Höhe vom 3.500,- Euro nicht gezahlt hatte. Zu dieser Zahlung wurde er durch das Amtsgericht Stuttgart wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Dezember 2022 rechtskräftig verurteilt.
Da er der Zahlung bisher nicht nachgekommen war und er die Geldstrafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.
Zudem wurde ein neuerliches Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Bundespolizisten eingeleitet, da seit Juli 2009 ein aktives Fahrverbot für die Bundesrepublik Deutschland besteht und er eine erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorlegen konnte.
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