BPOLI C: Illegales Feuerwerk – Bundespolizei warnt vor den Gefahren
Immer wieder kommt es zum Ende des Jahres zu gefährlichen Verletzungen, wie beispielweise fehlende Gliedmaßen, Knalltraumata , schwere Verbrennungen, durch das Verbrennen von illegalem Feuerwerk.
Um vor diesen Gefahren zu warnen, kommt das Präventionsteam der Bundespolizei vor Ort an den Grenzübergang zu Tschechien.
Wann: Am 20. Dezember 2023, um 15:00 Uhr
Wo: Grenzübergang Bärenstein
Denn die Gefahren und die daraus resultierenden Folgen werden immer wieder unterschätzt. Die Einfuhr, dieser nicht mit CE-Zeichen gekennzeichneten Pyrotechnik, ist nach dem Sprengstoff- und/oder dem Zollrecht strafbar.
Um Gefahren zu vermeiden gibt die Bundespolizei folgende Hinweise:
Achten Sie auf angebrachte CE-Zeichen. Verzichten Sie auf Feuerwerkskörper, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist und die keine vorgeschriebene Kennzeichnung aufweisen.
Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise.
Achten Sie auf ausreichend Platz beim Anzünden der Feuerwerkskörper (Kategorie F1: 1 Meter; Kategorie F2: 8 Meter).
Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen.
Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollen nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615 168 (Präventionsbeauftragte)
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de