BPOLI C: Illegales Feuerwerk – Bundespolizei warnt vor den Gefahren

Immer wieder kommt es zum Ende des Jahres zu gefährlichen Verletzungen, wie beispielweise fehlende Gliedmaßen, Knalltraumata , schwere Verbrennungen, durch das Verbrennen von illegalem Feuerwerk. Um vor diesen Gefahren zu warnen, kommt das Präventionsteam der Bundespolizei vor Ort an den Grenzübergang zu Tschechien. Wann: Am 20. Dezember 2023, um 15:00 Uhr Wo: Grenzübergang Bärenstein Denn die Gefahren und die daraus resultierenden Folgen werden immer wieder unterschätzt. Die Einfuhr, dieser nicht mit CE-Zeichen gekennzeichneten Pyrotechnik, ist nach dem Sprengstoff- und/oder dem Zollrecht strafbar. Um Gefahren zu vermeiden gibt die Bundespolizei folgende Hinweise:  Achten Sie auf angebrachte CE-Zeichen. Verzichten Sie auf Feuerwerkskörper, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist und die keine vorgeschriebene Kennzeichnung aufweisen.  Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise.  Achten Sie auf ausreichend Platz beim Anzünden der Feuerwerkskörper (Kategorie F1: 1 Meter; Kategorie F2: 8 Meter).  Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen.  Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollen nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615 168 (Präventionsbeauftragte) E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de