BPOLI PW – GdpD POM: Nach Zahlung der Geldstrafen wieder auf freien Fuß
Ein 32- jähriger Pole wurde gestern Abend, gegen 21:10 Uhr, durch Bundespolizisten am ehemaligen Grenzübergang Garz angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme /Strafvollstreckung durch die STA Itzehoe wegen Trunkenheit im Verkehr. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 200,00 EUR und Verfahrenskosten in Höhe von 285,73 EUR zu zahlen. Bei Nichtzahlung der Geldstrafe waren 5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Der Mann zahlte die geforderten Geldsummen.
Bereits gegen 11:35 Uhr wurde ein 40- jähriger ukrainischer Staatsangehöriger in Pomellen kontrolliert. Er war Mitreisender in einem PKW mit ukrainischer Zulassung.
Die STA Chemnitz hatte den Mann zur Strafvollstreckung aufgrund eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ausgeschrieben. Es waren eine Geldstrafe in Höhe von 400,00EUR und 77,50EUR Verfahrenskosten zu zahlen oder eine Ersatzhaft von 20 Tagen anzutreten. Auch hier wurde die geforderte Geldstrafe/ Kosten vor Ort bezahlt.
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Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
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Igor Weber
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