Festnahmen im Seehafen und am Hauptbahnhof
Ein Bosnier sowie ein Schwede werden wohl die Feiertage und darüber hinaus in der Justizvollzugsanstalt verbringen müssen, nachdem sie durch die Bundespolizisten festgenommen wurden.
Zunächst konnte am 19.12.2023 gegen 18:30 Uhr ein 44-jähriger Bosnier bei der Überwachung des Einreiseverkehrs aus Dänemark als Reisender in einem im internationalen Fernverkehr eingesetzten Bus festgestellt werden. Bei der Überprüfung stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart aus dem Jahr 2017 vorlag. Dieser wurde im November 2012 vom Landgericht Stuttgart wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 9 Monaten rechtskräftig erlassen. Im Jahr 2017 erfolgte die Abschiebung des Bosnier, verbunden mit einem Einreiseverbot bis Dezember 2027. Bei einer Einreise vor Ablauf des Einreiseverbotes ist eine Restfreiheitsstrafe von 1555 Tagen zu verbüßen. Die Bundespolizisten nahmen den Bosnier fest und lieferten ihn in die nächste Justizvollzugsanstalt ein. Zudem wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
Ebenfalls den Gang in die Justizvollzugsanstalt für 99 Tage musste in der Nacht des 20.12.2023 um 02:30 Uhr ein 26-jähriger Schwede antreten.
Aufgefallen war er den Bundespolizisten am Hauptbahnhof Rostock, als sie ihn schlafend in der Vorhalle des Bahnhofes antrafen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl zur Zahlung von 3.960,- Euro, zu der er wegen gefährlicher Körperverletzung im November 2022 durch das Amtsgericht München verurteilt wurde. Da er der Zahlung bisher nicht nachgekommen ist und auch diese vor Ort nicht entrichten konnte, muss er nun die 99-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
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