BPOL NRW: Hauptbahnhof Münster – Bundespolizei beschlagnahmt verbotene Messer

Am Dienstagabend (19. Dezember) haben Beamte der Bundespolizei zwei verbotene Messer aus dem Verkehr gezogen. Die Einsatzkräfte kontrollierten am Abend im Hauptbahnhof Münster zwei Männer und befragten sie hierbei auch nach gefährlichen Gegenständen. Sowohl der 44-Jährige als auch 49-Jährige händigte den Bundespolizisten daraufhin jeweils ein Einhandmesser aus. Einhandmesser können mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet werden und dürfen nach dem Waffengesetz nur bei einem berechtigten Interesse geführt werden. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausbildung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Da beide Männer kein berechtigtes Interesse nachweisen konnten, beschlagnahmten die Einsatzkräfte die Messer und leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die beiden deutschen Staatsangehörigen ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.