BPOL NRW: Fahndungserfolge am Dortmunder Flughafen – Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle

Am gestrigen Abend (20. Dezember) beabsichtigten zwei junge Männer über den Flughafen Dortmund zu reisen. Diesen wurden bereits per Haftbefehl gesucht. Gegen 18:20 Uhr wurde ein 23-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad/ Serbien vorstellig. Ermittlungen ergaben, dass das Amtsgericht Hagen den Serben bereits im August 2022 rechtskräftig, wegen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilte. Nun konnte er die geforderte Summe in Höhe von 1.200 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) bei der Bundespolizei begleichen und im Anschluss seine Reise fortsetzen Nur 40 Minuten später, gegen 19 Uhr, wurde ein rumänischer Staatsbürger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges in Richtung Bukarest/ Rumänien vorstellig. Überprüfungen ergaben, dass auch er bereits von einer Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Das Amtsgericht Lübbecke hatte bereits im Oktober einen Ordnungsbeschluss gegen den 23-Jährigen, wegen des Entzuges der Strafvollstreckung, zu einer Ordnungshaft von 2 Tagen oder einer Geldstrafe von 200 Euro erlassen. Auch der Rumäne konnte nun den geforderten Betrag bezahlen und so der Einlieferung in eine Justizvollzuganstalt entgehen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Pia Leonhardt Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.