Soltau: Blockadeaktionen der Landwirte im Heidekreis
+++ Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeidirektion Lüneburg und der Polizeiinspektion Heidekreis +++
21.12.2023 / Blockadeaktionen der Landwirte im Heidekreis
Soltau: Am Donnerstag kam es im Bereich Soltau zu einer nicht anzeigten Versammlung von Landwirten mit etwa 100 Traktoren, die gegen die Sparpläne der Bundesregierung demonstrierten. Gegen 14:50 Uhr versammelten sich circa 60 landwirtschaftliche Zugmaschinen an der Bundesstraße 3, in Nähe der Anschlussstelle der A 7, Soltau-Süd. Zeitgleich wurden etwa 40 Traktoren an der Anschlussstelle Soltau-Ost festgestellt. Im Rahmen eines Kooperationsgespräches wurde durch die Polizei das Befahren der A 7 mit den Traktoren untersagt. Trotz polizeilicher Absperrmaßnahmen hielten sich etliche Versammlungsteilnehmer nicht an diese Auflage. Durch das Umfahren der polizeilichen Absperrungen kam es zu mehreren Beschädigungen von Leitpfosten und Grünflächen. Zudem wurde der Verkehr auf der A 7 durch die Traktoren teilweise vollständig zum Erliegen gebracht. Die Stauenden wurden durch Polizeikräfte abgesichert, sodass es dort zu keinen Verkehrsunfällen gekommen ist. Anschließend wurden die Traktoren durch die Polizei von der Autobahn begleitet.
Durch die Polizeiinspektion Heidekreis wurden mehrere Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet. Zudem wird geprüft, inwiefern das Auffahren auf die A 7 sowie das Blockieren der Autobahnfahrbahnen von strafrechtlicher Relevanz sein könnten.
An dieser Stelle weist die Polizeidirektion Lüneburg auf folgende Punkte hin:
Auf Bundesautobahnen, insbesondere auf Hochgeschwindigkeitsstrecken wie sie im Bereich der BAB 7 und 1 vorliegen, kann ein spontanes Auffahren auf eine Autobahn mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen zu erheblichen Gefahrensituationen führen, die schwerste Verkehrsunfälle zur Folge haben können. Eine professionelle Absicherung durch die Polizei ist hier unabdingbar. Durch die Schaffung entsprechender Gefahrensituationen können Straftatbestände wie ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" oder eine "Nötigung" erfüllt sein, was strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat.
Bei Zusammenkünften von beispielsweise mehreren Traktoren aus unterschiedlichen Regionen wird ein gewisser Planungsaufwand angenommen, der zur Folge hat, dass es sich hier um keine Spontanversammlungen handelt und diese im Voraus bei der zuständigen Versammlungsbehörde angezeigt werden müssen. Bei Nichtbeachtung ist mit der Einleitung von Bußgeldverfahren zu rechnen.
Ferner ist die Nutzung der Autobahn im Rahmen einer Versammlung nach Rechtsprechung des OVG Lüneburg nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.
Bei allem Verständnis für die durch die geplanten Sparmaßnahmen der Bundesregierung entstandene Situation der Landwirte wird an die Vernunft aller Beteiligten appelliert. Bitte bewegen Sie sich bei Ihren Meinungskundgebungen im rechtlich zulässigen Rahmen und vermeiden Sie Gefahrensituationen für Unbeteiligte!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Heidekreis
Tarek Gibbah
Telefon: +49 5191 9380-104
E-Mail: pressestelle@pi-hk.polizei.niedersachsen.de