Hinweise des Polizeipräsidiums Konstanz zu Silvester
In der Nacht von Sonntag auf Montag werden viele den anstehenden Jahreswechsel mit dem Zünden von Böllern, Feuerwerkskörpern und Raketen feiern und so das neue Jahr 2024 begrüßen. Da dieses Jahr Silvester auf einen Sonntag fällt, ist der Kauf von Feuerwerkskörpern im Einzelhandel schon ab dem heutigen Donnerstag möglich.
Doch Vorsicht: Immer wieder passieren am Jahreswechsel durch unsachgemäße Anwendung von Feuerwerkskörpern oder sogar durch die Benutzung von nicht zugelassenen Raketen und Böllern schwere Unfälle, die den Rettungsdienst, die Feuerwehr und die Polizei beschäftigen. Nicht selten haben solche Unfälle schwere und auch dauerhafte Folgen für Menschen und Tiere oder ziehen teils hohe Sachschäden nach sich. Damit Sie gut und gesund in das neue Jahr 2024 wechseln, möchte Sie das Polizeipräsidium Konstanz auch dieses Jahr wieder auf einige Sicherheitshinweise aufmerksam machen:
Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Erzeugnisse, deren Erwerb und Verwendung den gesetzlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes sowie der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz unterliegen:
- Entsprechend ihrer Gefährlichkeit werden pyrotechnische
Erzeugnisse in Klassen beziehungsweise Kategorien eingeteilt.
Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik der Klasse I oder
Kategorie 1 ist nur Personen gestattet, die mindestens das 12.
Lebensjahr vollendet haben. Hierbei handelt es sich
beispielsweise um Wunderkerzen, Knallerbsen oder sogenannte
Kinderfeuerwerke. Bei dem Umgang mit Pyrotechnischen
Erzeugnissen der Klasse II oder Kategorie 2 müssen Personen, die
mit diesen verkehren beziehungsweise umgehen mindestens das 18.
Lebensjahr vollendet haben. Erzeugnisse dieser Kategorie sind
zum Beispiel Feuerwerksraketen, Böller, Vulkane und Fontänen. - In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper abgebrannt werden die
ein CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen, eine sogenannte
Registriernummer, aufweisen. Weiterhin müssen diese Erzeugnisse
eine Artikelbezeichnung, Angaben zum Hersteller oder zum
Einführer sowie eine Gebrauchsanweisung aufweisen. - Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist ohne Ausnahmegenehmigung
nur im Zeitraum vom 31.12.2023, 0 Uhr, bis 01.01.2024, 24 Uhr,
erlaubt! - Für den jeweiligen Wohnort könnte es auch in diesem Jahr
Verbotszonen für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern geben. Die
Polizei empfiehlt daher, sich über bestehende
Allgemeinverfügungen bereits im Vorfeld bei ihrer Stadt- oder
Gemeindeverwaltung zu erkundigen.Darüber hinaus gibt die Polizei folgende Unfallverhütungstipps, um ein ungetrübtes Silvester feiern zu können:
- Feuerwerkskörper der Klassen I und II sowie der Kategorien 1 und
2 dürfen nur im Freien abgefeuert werden! - Halten Sie sich an die beigefügten Gebrauchsanweisungen! - Beachten Sie die vorgegebenen Sicherheitsabstände! Achten Sie
darauf, dass sich keine Bäume, Stromleitungen, Tankstellen oder
leicht entflammbare Gegenstände in der Nähe des Abbrennortes
befinden! - Schließen Sie die Fenster und Türen ihrer Wohnung oder ihres
Hauses vollständig! Leicht entflammbare Gegenstände sollten Sie
auf Balkonen oder Terrassen wegstellen! - Böller und sonstige Feuerwerkskörper beim Anzünden nicht in der
Hand halten. Böller gehören auf den Boden, Raketen z. B. in eine
Glasflasche. - Basteleien mit Feuerwerkskörpern ist eine häufige Unfallursache
an Silvester. Also: Finger weg! - Blindgänger sollten auf keinen Fall ein weiteres Mal gezündet
werden.Nähere Informationen zum Silvesterfeuerwerk erhalten Sie unter:
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/225-silvesterfeuerwerk/
https://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/silvester.html
Ihr Polizeipräsidium Konstanz
Rückfragen bitte an:
Dieter Popp
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1012
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de