Frischer TÜV trotz 60 Mängeln: Polizei zieht schrottreifen Schrottsammler aus dem Verkehr – Ratingen – 2401007

2 weitere Medieninhalte In Ratingen hat die Polizei bereits am Donnerstag (29. Dezember 2023) einen wahrlich "schrottreifen" Schrottsammler aus dem Verkehr gezogen. Das Besondere: Der Wagen hatte erst im November 2023 eine frische "TÜV-Plakette" erhalten. Folgendes war geschehen: Gegen 13:45 Uhr hatten Ratinger Polizeibeamte in Lintorf den Verkehr kontrolliert, als ihnen am Konrad-Adenauer-Platz ein verdächtiger VW Transporter auffiel, der schon auf den ersten Blick als verkehrsuntauglich erschien. Die anschließende Kontrolle erwies sich dann als echter "Volltreffer": In dem Wagen trafen sie auf drei Osteuropäer, die ohne die dafür benötigten Genehmigungen als Schrottsammler unterwegs waren. Doch nicht nur im dem Wagen hatte das Trio Schrott gelagert - streng genommen war auch ihr 23 Jahre alter VW Transporter nichts anderes als "rollender Schrott". So wies der Wagen bei einer erster Inaugenscheinnahme zahlreiche Durchrostungen am Unterboden vor, weshalb er anschließend zu einer genaueren Begutachtung einer örtlichen Prüforganisation vorgeführt wurde. Beim TÜV wurden dann sage und schreibe insgesamt 60 Mängel festgestellt, von denen einige ganz erheblich waren: So hatte der Transporter neben einer defekten Feststellbremse auch nur noch eine äußerst mangelhaft funktionierende Betriebsbremse. Ferner waren die Bremsleitungen durchgerostet, die Frontschreibe gerissen und außerdem waren auch noch mehrere Lichter des Autos defekt. "Ziemlich abgefahren" waren auch die Reifen: Diese hatten nämlich so gut wie gar kein Profil mehr und waren auch noch von unterschiedlicher Größe. Mit großer Verwunderung mussten die Polizeibeamten sowie der Prüfer dann auch noch feststellen, dass dem Wagen - trotz der erheblichen Mängel - erst im November 2023 eine frische TÜV-Plakette vergeben worden war. Daher leiteten die Beamten unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Falschbeurkundung im Amt ein. Auch auf den Fahrzeughalter kommen einige Konsequenzen zu: Auf ihn wartet eine Geldstrafe in Höhe von 432,50 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Fragen bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de