BPOL NRW: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle
Gleich zwei Haftbefehle wegen unerlaubtem Entfernen vom
Unfallort konnte die Bundespolizei in Aachen am 08.01.24
vollstrecken.
Ein 42-jähriger Deutscher wurde gestern Morgen als Beifahrer
nach erfolgter Einreise, über den ehemaligen Grenzübergang
Vaalserquartier, kontrolliert. Er wurde im Dezember letzten Jahres
wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort von der
Staatsanwaltschaft Aachen via Haftbefehl gesucht. Er wurde zu
300 Euro oder 20 Tage Haft verurteilt. Er konnte die Geldstrafe vor
Ort begleichen und entging so der Haftstrafe.
Bereits seit Oktober 2023 wurde ein 31-jähriger Serbe von der
Staatsanwaltschaft Mönchengladbach auch
wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gesucht. Er
wurde zu 270 Euro oder 9 Tagen Haft verurteilt. Polizeiliche
Ermittlungen ergaben, dass die Person bereits gestern Abend
über die Autobahn 44 eingereist war und kontrolliert wurde. Er
konnte die Haft ebenfalls abwenden, indem er die Geldstrafe vor
Ort bezahlen konnte. Des Weiteren war die Person von der Polizei
Aachen zur Aufenthaltsermittlung aufgrund eines
Sorgerechtsstreites ausgeschrieben. Nachdem seine aktuelle
ladungsfähige Adresse aufgenommen und überprüft wurde,
konnte er seine Reise fortsetzen.
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