BPOL NRW: Zweifacher Fahndungserfolg der Bundespolizei in Gronau

Am 10. Januar 2024 um 19:05 Uhr überprüfte die Bundespolizei Reisende in der Regionalbahn 64 aus Münster kommend in Richtung Enschede. Hierbei wurden auch die Personalien eines 42-jährigen Türken mit den polizeilichen Datenbeständen abgeglichen, die eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zutage brachte. Hiernach bestand gegen den Mann ein Vollstreckungsauftrag von 1097,59 Euro aufgrund einer Verurteilung wegen eines Betäubungsmitteldeliktes. Der Reisende zahlte den geforderten Geldbetrag und setzte seine Reise fort. Im zweiten Fall überprüfte eine Streifenwagenbesatzung der Bundespolizei um 23:20 Uhr ein Kraftfahrzeug in Gronau. Die Überprüfung der Personalien des Fahrers ergab, eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz wegen eines Vollstreckungshaftbefehls. Das Amtsgericht Tirschenreuth hatte den 25-jährigen Niederländer im Jahr 2022 zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro wegen der Einfuhr von explosionsgefährlicher Stoffe verurteilt. Nach Belehrung wurde der Mann verhaftet und zur Polizeiwache Gronau gebracht. Da sein Vater noch in dieser Nacht den geforderten Geldbetrag bei der Polizei einzahlte, konnte er die 20-tägige Haftstrafe für seinen Sohn abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Christian Goerke Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.