RD – Unbekannte legen Findling auf Gleis und bewerfen Zug – Bundespolizei sucht Zeugen
Gestern Nachmittag wurde die Bundespolizei über einen auf die Gleise gelegten Stein im Bereich Rendsburg informiert. Ein Zug auf der Fahrt von Neumünster nach Flensburg hatte einen großen Findling überfahren, den unbekannte Täter offensichtlich auf einen Bahnübergang gelegt hatten. Durch das Räumschild am Zug wurde der Stein in den Gleisbereich geschleudert und zerteilt. Der Stein stammt von einer Gedenkstätte an den Gleisen.
Der Vorfall ereignete sich am Bahnübergang Breslauer Straße in Rendsburg. Der Stein wurde durch die Bundespolizisten aus dem Gefahrenbereich entfernt. Durch die polizeilichen Maßnahmen erhielten vier Züge Verspätungen. Die Bahnstrecke war für 30 Minuten gesperrt.
Nur drei Stunden später der nächste Einsatz für die Bundespolizei. Der Triebfahrzeugführer einer Nordbahn hatte Jugendliche im Bereich Rendsburg an den Gleisen bemerkt, die Steine auf den Zug warfen. Beim nächsten Halt in Owschlag wurde dann festgestellt, dass durch den Steinbewurf eine doppelwandige Seitenscheibe durchschlagen wurde (siehe Bild).
Eine Nahbereichsfahndung im Bereich Rendsburg verlief ergebnislos.
Die Bundespolizei geht davon aus, dass die beiden Ereignisse zusammengehören, da sie nur zwei Kilometer voneinander entfernt sind und auch im zeitlichen Zusammenhang stehen,
Die Bundespolizei bittet nun Zeugen, die Sonntagnachmittag (14.01.) in der Nordbahn von Kiel nach Husum (Abfahrt 15.56 Uhr ab Kiel) gefahren sind und möglicherweise den Zugbewurf auf Höhe Rendsburg mitbekommen haben, sich zu melden.
Auch werden Zeugen gesucht, die Sonntag in der Zeit von 12.30 bis 17.00 Uhr zwischen Rendsburger Bahnhof und der Breslauer Straße möglicherweise auch im Bereich der Kleingartenanlage Personen in Gleisnähe festgestellt haben.
Hinweise werden erbeten an die Flensburger Bundespolizei unter 0461/ 31 32 - 0 oder jede Polizeidienststelle.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Gefährlichkeit dieser Steinwürfe auf Züge sowie das Auflegen von Gegenständen auf Bahngleise hin. Es handelt sich hierbei nicht um einen "Dumme Jungen-Streich". Hierbei können Reisende im Zug erheblich verletzt werden. Neben der strafrechtlichen Konsequenz kommt auch der zivilrechtliche Anspruch zum Tragen.
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