Wochenendbilanz: Mehrere Haftbefehle vollstreckt
Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizei am vergangenen Wochenende neun Haftbefehle im östlichen Brandenburg vollstreckt.
Am Samstagmorgen, gegen 6:30 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte einen Mann in einem Reisebus auf der Autobahn 12. Die Überprüfung des lettischen Staatsangehörigen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach mit Haftbefehl nach ihm suchte. Der Mann ist im September 2019 durch das Amtsgericht Simmern wegen Trunkenheit im Verkehr zu 2.400 Euro Geldstrafe oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da der 33-Jährige die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, brachten ihn die Beamtinnen und Beamten in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Nur 45 Minuten später konnte bei der Kontrolle eines Reisebusses ein weiterer Haftbefehl vollstreckt werden. Gegen einen 53-jährigen Letten lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 525 Euro konnte er seine Reise fortsetzen.
Gegen 12:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte zwei georgische Staatsangehörige in einem Reisebus. Bei der Überprüfung der Personalien eines 39-jährigen Mannes kam heraus, dass eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Hof wegen Urkundenfälschung gegen ihn bestand. Das Amtsgericht Hof verurteilte ihn zu 1.800 Euro oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Zahlung der noch offenen Geldstrafe in Höhe von ca. 1.900 Euro konnte auch er die Dienststelle wieder verlassen.
Sein 28-jähriger Landsmann durfte seine Reise ebenfalls fortsetzen. Er konnte die fälligen 4.277 Euro aufgrund eines Haftbefehls wegen unerlaubten Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel begleichen.
Am Abend, gegen 23 Uhr, kontrollierten Beamtinnen und Beamte einen 43-jährigen Litauer in einem aus Polen kommenden PKW an der Kontrollstelle der Autobahn 12. Aufgrund eines Haftbefehls wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz kam er in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt, wo er 508 Tage Restfreiheitsstrafe antreten musste.
In der Nacht zu Sonntag überprüften Einsatzkräfte einen 36-jährigen polnischen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Linienbus auf der A 12. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam heraus, dass die Staatsanwaltschaft Landshut wegen tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach dem Mann sucht. Weiterhin bestand eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Augsburg. Zur Verbüßung seiner Freiheitsstrafe von zehn Monaten verbrachte ihn die Bundespolizei ebenfalls in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.
Für drei Insassen eines Reisebusses endete die Fahrt ebenfalls vorerst in Frankfurt (Oder). Die Staatsanwaltschaft Ansbach suchte nach einem 25-jährigen Polen wegen Betruges und verurteilte ihn zu 1.600 Euro oder 40 Tagen Haft. Gegen die zweite Person, einen 37-jährigen Letten, lag ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr aus Rostock vor. Er hatte eine Geldstrafe von 1.200 Euro zu zahlen oder 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vor sich. Gegen die dritte Person, einen 36-jährigen belarussischen Staatsangehörigen lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vor. Dieses verurteilte ihn wegen Diebstahls zu 560 Euro Geldstrafe oder zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 28 Tagen.
Da keiner der drei Gesuchten ihre Geldstrafen aufbringen konnte, verbrachte sie die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt.
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