Bundespolizeidirektion München: Airbag mit Zündladung im Gepäck – Bundespolizei ermittelt
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Am Samstag (13. Januar) landete ein 56-jähriger Deutscher mit zwei Airbags im Gepäck. Nachdem er mit dem Flug IA297 aus Erbil (Irak) gelandet war, kontrollierte der Zoll sein Reisegepäck.
Dabei stellte sich heraus, dass einer der beiden Airbags noch nicht ausgelöst war und eine scharfe Zündladung enthielt. Die Bundespolizei hat den "explosiven" Fall übernommen und ermittelt.
Eigentlich wollte der 56-Jährige nur seinem Sohn eine teure Autoreparatur ersparen. Deshalb brachte der Mann von einer Reise aus dem Irak zwei Airbags als Ersatzteile mit.
Sie sollten in einen Ford Mustang eingebaut werden, was das Pferd auf dem Airbag deutlich machte. Dass einer der Airbags noch mit einer scharfen Zündladung versehen war, rief schließlich die Bundespolizei auf den Plan.
Die Beamten nahmen den Mann mit zur Wache, wo er wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt wurde. Denn die Einfuhr von Explosivstoffen, unter die ein funktionsfähiger Airbag fällt, ist verboten. Der Entschärfungsdienst der Bundespolizei sorgte anschließend für den fachgerechten Abtransport des sichergestellten explosiven Ersatzteils. Der Beschuldigte durfte nach Abschluss der Ermittlungen die Wache der Bundespolizei, wenn auch ohne den Airbag, verlassen.
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