Hoya-Täterfestnahme nach Betrugsdelikt durch falschen Polizeibeamten

(Oth) Am 14.01.2024 erhielt eine 67-jährige Frau einen Anruf von einem falschen Polizeibeamten. Dieser erklärte der Dame, dass in ihrer Nachbarschaft eingebrochen wurde, ihre Wertsachen deshalb auch in Gefahr seien und sie selbige in einem Beutel vor ihrem Haus deponieren solle, wo sie dann von der Polizei abgeholt und gesichert werden würden. Die 67-jährige kam der Aufforderung nach und deponierte insgesamt 20.500 Euro sowie ihre EC-Karten vor ihrem Haus. Die Wertsachen wurden anschließend durch die Täter entwendet. Im Nachgang wurde die Geschädigte dann misstrauisch und informierte die Polizei über den Notruf. Nach Eintreffen der Polizei konnte ein erneuter telefonischer Kontakt mit den Tätern hergestellt werden. Die Geschädigte deutete bei dem Gespräch an, noch mehr Geld zu besitzen, welches ebenfalls gesichert werden müsste. Hierauf erklärten die Täter, sie erneut aufsuchen zu wollen. Dabei konnten sie dann von der Polizei angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Bei den Tätern handelt es sich um zwei junge Männer aus dem Landkreis Verden, die aufgrund des Verdachts des bandenmäßigen Betrugs nunmehr dem Haftrichter vorgeführt werden. Zusätzlich wurde durch die Staatsanwaltschaft Verden die Durchsuchung des Täterfahrzeuges, die Durchsuchung der Wohnungen und die Beschlagnahme der Mobiltelefone sowie des mitgeführten Bargelds der Beschuldigten bei dem zuständigen Bereitschaftrichter angeregt. Die strafprozessualen Maßnahmen dauern derzeit noch an. Die Polizei weist aufgrund des aktuellen Falles erneut darauf hin, dass es in der heutigen Zeit immer wieder vorkommt, dass insbesondere ältere Menschen Trickbetrügereien in unterschiedlichsten Formen zum Opfer fallen. Die Täterinnen und Täter nutzen dabei häufig das Unwissen und die Unsicherheit ihrer Opfer aus und gelangen, indem sie sich z. B. am Telefon als Polizeibeamte oder Familienangehörige in Notlage ausgeben, nicht selten an Wertsachen und/oder hohe Geldbeträge. Zur Verhinderung zukünftiger Taten bittet die Polizei darum, die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Verhaltenstipps zu berücksichtigen: - Die Polizei ruft niemals mit der Telefonnummer 110 an! - Lassen Sie sich nicht von Namen real existierender Polizeibeamtinnen und -beamten täuschen. Täterinnen und Täter könnten diese im Vorfeld in Erfahrung gebracht haben! - Wenn Sie die Polizei kontaktieren möchten, wählen Sie immer die Ihnen bekannte Amtsnummer einer Polizeidienststelle oder die 110. Nutzen Sie bei verdächtigen Anrufen nicht die Wahlwiederholung und rufen Sie nicht unter der angezeigten Rufnummer zurück, sondern wählen Sie eigenständig! - Geben Sie am Telefon oder an der Haustür keine Details zu familiären oder finanziellen Verhältnissen heraus! - Lassen Sie fremde Personen unter keinen Umständen in Ihre Wohnung und händigen Sie keinesfalls Bargeld und/oder Wertgegenstände an diese aus! - Die Polizei fordert Sie niemals dazu auf bzw. bietet Ihnen an, Geld abzuheben, Bargeld, Schmuck und/oder Wertgegenstände auszuhändigen oder diese "zur Sicherheit" in Verwahrung zu nehmen!Sollte Ihnen eine Situation verdächtig vorkommen oder sollten Sie Kenntnis von Betrugsversuchen bzw. vollendeten Betrugsfällen erlangen, informieren Sie Ihre Polizei bitte unverzüglich über die Amtsnummer oder die Notrufnummer 110 und sprechen das weitere Verhalten mit den Beamtinnen und Beamten ab. Wir sind 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche für Sie da! Rückfragen bitte an: Alina Othmer Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amalie-Thomas-Platz 1 31582 NIENBURG Fax2mail: +49 511 9695636008