BPOL NRW: 40-Jähriger schlägt und bedroht Passanten – Bundespolizei nimmt Aggressor in Gewahrsam
Am gestrigen Abend (15. Januar) ging ein Mann zwei Passanten auf dem Vorplatz des Essener Hauptbahnhofs körperlich an. Anschließend drohte er damit weiteren Reisenden Gewalt zuzufügen. Bundespolizisten nahmen den Tatverdächtigen fest.
Gegen 19:10 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Hauptbahnhof Essen. Dabei machten umstehende Reisende die Beamten auf eine körperliche Auseinandersetzung auf dem Bahnhofsvorplatz aufmerksam. Dort trafen sie auf drei Männer (40, 29, 28). Kurz zuvor schlug der 40-Jährige dem polnischen Staatsbürger (29) mit der Faust in das Gesicht. Zudem schubste er den slowakischen Staatsangehörigen (28) mehrfach. Nachdem die Bundespolizisten die Personen getrennt hatten, beschuldigte der Wohnungslose (40) zunächst die anderen beiden Männer, sein Mobiltelefon gestohlen zu haben. Kurz danach änderte dieser aber seine Meinung und bezichtigte nun einen Unbekannten. Unterdessen wurde eine Videoauswertung in der Bundespolizeiwache durchgeführt die zeigte, dass keine Person sich an seinem Eigentum zu schaffen machte.
Der Pole (40) verhielt sich anhaltend aggressiv, ballte seine Fäuste und fletschte seine Zähne. Zudem machte er immer wieder deutlich, dass er den Geschädigten und weiteren Reisenden körperliche Gewalt zufügen würde, sollten die Polizisten ihn auf freiem Fuß belassen. Die Uniformierten nahmen ihn schließlich zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam und brachten ihn in die Diensträume. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten in der rechten Hosentasche des Tatverdächtigen ein Cuttermesser und in dessen Rucksack weitere Klingen für dieses auf. Während der Unterbringung in den Gewahrsamsräumen trat der Polizeibekannte mehrfach gegen die Tür der Räumlichkeiten. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass er mit 0,52 Promille alkoholisiert war.
Die Bundespolizisten stellten das Messer sicher und brachten den 40-Jährigen anschließend in das Polizeigewahrsam Essen. Zudem wird sich der Tatverdächtige nun wegen Körperverletzung verantworten müssen.
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