BPOL NRW: Zwei Festnahmen am Flughafen Düsseldorf – Ein Reisender kann Geldstrafe nicht begleichen

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Hurghada/Ägypten wurde am gestrigen Dienstagmorgen (16.01.2024) ein niederländischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem 25-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Verden (Niedersachsen) hatte im November des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegen den im Mai 2023 Verurteilten erlassen. Doch die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro konnte durch den in den Niederlanden lebenden Mann beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen abgewendet werden. Er setzte seinen Weg im Anschluss fort. Am Dienstagnachmittag dann stellten die Bundespolizeibeamten einen pakistanischen Staatsangehörigen fest, der sich auf der Einreise eines Fluges aus Doha/Katar befand. Im Rahmen der Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 44-Jährige von der Staatsanwaltschaft Osnabrück gesucht wurde. Einige Tage zuvor wurde durch diese ein Haftbefehl wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung gegen den im Dezember 2022 Verurteilten ausgestellt. Doch der in Osnabrück lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen nicht abwenden. Er wurde daher den zuständigen Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.