BPOL NRW: 18-Jähriger betrunken im Gleisbett – Bundespolizei warnt vor Gefahren

In der Nacht von Freitag auf Samstag (20./21. Januar) um 4.10 Uhr, kam es zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr am Haltepunkt Düsseldorf Angermund. Ein junger Mann (18) legte sich betrunken in den Gleisbereich neben den Schienen. Ein Triebfahrzeugführer einer einfahrenden S1 leitete eine Schnellbremsung ein. Der 18-Jährige wurde von seinem Vater auf der Wache in Düsseldorf abgeholt. Betrunken legte sich der 18-jährige Deutsche im Gleisbereich sehr nahe an den Schienen ab. Ob gewollt oder ungewollt, ist nicht bekannt. Als der Triebfahrzeugführer den Haltepunkt anfuhr, sah er den jungen Mann im Gleisbett liegen. Augenscheinlich sah es aus, als ob der 18-Jährige mitten auf den Gleisen lag und ein Überfahren unumgänglich war. Er leitete unverzüglich die Schnellbremsung ein. Die eingesetzten Beamten suchten nach einer verletzten Person. Fanden allerdings am Rand der Bahnstrecke unmittelbar neben den Schienen einen unverletzten, betrunkenen, jungen Mann. Beamte der Bundespolizei nahmen den Mann mit zur Wache. Gegen den 18-Jährigen wird nun wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Durch die eingeleitete Schnellbremsung wurden nach ersten Ermittlungen keine Reisenden in dem Zug verletzt. Der Einsatz wirkte sich auf den Bahnverkehr mit 126 Minuten Verspätung, zehn Umleitungen und zehn Teilausfällen betriebsstörend aus. Der 18-Jährige wurde von seinem Vater auf der Wache abgeholt. In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei ausdrücklich vor den Gefahren auf Bahnanlagen. Das Betreten von Bahnanlagen ist verboten und birgt Gefahren in sich. Züge haben einen sehr langen Bremsweg und können nicht ausweichen. Das Betreten von Bahnanlagen kann tödlich enden! Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Düsseldorf Dajana Burmann Mobil: +49 (0) 173 56 78 643 E-Mail: presse.d@polizei.bund.de Bismarckstraße 108 40210 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.