BPOLI LUD: Verstöße gegen das Waffengesetz
Am Sonntag wurde gegen einen 43-jährigen Ukrainer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz eingeleitet. Der Mann wurde auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße kontrolliert. In der Seitenablage der Fahrertür lag ein Einhandmesser. Das Messer wurde sichergestellt.
Gleich zwei Pfeffersprays ohne Prüfzeichen wurden bei einem Polen (30) festgestellt. Während der Einreisekontrolle an der Stadtbrücke Görlitz stellten die Beamten das erste Pfefferspray in der Seitentür des Fahrzeuges fest. Das Zweite befand sich in der Umhängetasche des Mannes. Der Pole gab gegenüber den Beamten an, dass er wusste, dass die Pfeffersprays in Deutschland verboten sind. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Pfeffersprays wurden sichergestellt.
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