OH-Weissenhäuser Strand / Polizei kontrolliert Fahrzeugverkehr während Musikfestivals

Von Freitag (19.01.) bis Montag (22.01.) fand zum zweiten Mal das Nachtiville-Festival im Ferienzentrum Weissenhäuser Strand statt. Der An- und Abreiseverkehr der rund 1.600 Besucherinnen und Besucher wurde durch die Polizei kontrolliert. Zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz mussten eingeleitet werden. Das Nachtiville-Festival, das von 1.600 Musikbegeisterten aus Deutschland sowie dem europäischen Ausland besucht und auf dem Gelände des Ferienzentrums Weissenhäuser Strand ausgerichtet wurde, verlief aus polizeilicher Sicht friedlich und nahezu störungsfrei. Die An- und Abreise wurde durch Beamte des Polizeireviers Heiligenhafen unter der Einsatzleitung von Polizeihauptkommissar Christian Ohlf (Leiter der Polizeistation Oldenburg) mit dem Ziel der Überwachung der Verkehrstüchtigkeit begleitet. Hierbei erhielten sie Unterstützung des Zolls Heiligenhafen, der Bundespolizei Puttgarden, speziell geschulten Drogenerkennern der Polizei Hamburg, der Polizeidirektion Neumünster sowie der 1. Einsatzhundertschaft Eutin. Außerdem kamen zwei Rauschgiftspürhunde von Zoll und Landespolizei zum Einsatz. Bereits am Freitagnachmittag richteten die insgesamt 76 Einsatzkräfte eine stationäre Kontrollstelle auf dem Busparkplatz der Kreisstraße 48 ein, um die Anreisenden auf ihre Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Bei insgesamt drei Fahrzeugführern bestand der Verdacht der Einnahme von bewusstseinserweiternden Substanzen, sodass ihnen zum Zweck der Beweissicherung Blutproben entnommen wurden. Außerdem werden sie sich in entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten müssen. In 24 weiteren Fällen leiteten die Beamten Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ein. Während der Abreise am Montagvormittag mit 51 Kontrollkräften erhöhte sich die Anzahl der nicht fahrtüchtigen Verkehrsteilnehmer nochmals. Es mussten 15 Blutproben wegen des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss angeordnet und teilweise die Weiterfahrt untersagt werden. Zwei weitere Strafverfahren wurden wegen des Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Sechs der Fahrzeugführenden mit Wohnsitz im Ausland entrichteten eine Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 1.300 Euro. Die Bilanz der Kontrolle ist aus polizeilicher Sicht besorgniserregend und verdeutlicht die Notwendigkeit der Überprüfung des Fahrzeugverkehrs, um die Anzahl von Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen weiter zu reduzieren. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Claudia Struck Telefon: 0451/131-2006 oder 0451/131-2015 Fax: 0451/131-2019 E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de