BPOL NRW: Randalierer betätigt Notentriegelung – Bundespolizei stellt Einhandmesser sicher
Am gestrigen Abend (23. Januar) randalierte ein Mann im Essener Hauptbahnhof. Anschließend zog er die Türnotentriegelung in einer U-Bahn. Bundespolizisten stellten den Tatverdächtigen und fanden bei ihm ein Messer auf.
Gegen 20:40 Uhr wurde das Bundespolizeirevier im Hauptbahnhof Essen über einen randalierenden Mann in der Haupthalle des Bahnhofs informiert, welcher sich Richtung U-Bahnbereich entfernen soll. In der U-Bahnebene trafen die Einsatzkräfte auf einen Zeugen, dieser gab an, dass er den Tatverdächtigen dabei beobachtet habe, wie dieser mehrfach gegen die Scheibe einer Bankfiliale geschlagen habe. Anschließend soll der 44-Jährige in eine U-Bahn gestiegen sein. Der 39-Jährige soll daraufhin Kontakt zu der Triebfahrzeugführerin aufgenommen haben, welche bis zum Eintreffen der Polizisten die Ausfahrt des Zuges unterbrach.
Die Beamten stellten den Gelsenkirchener, welcher beabsichtigte die U-Bahn zu verlassen. Bei einer Durchsuchung fanden die Bundespolizisten ein Einhandmesser bei dem deutschen Staatsbürger auf. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.
Zudem wurden die Polizeibeamten von Sicherheitsbediensteten der Bahn darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Tatverdächtige vor seinem Verlassen der U-Bahn die Türnotentriegelung betätigt hatte. Als die Uniformierten den Polizeibekannten mit den Vorwürfen konfrontierten, gab dieser an, dass er mehrfach den Öffnungsknopf gedrückt habe, sich die Tür aber nicht öffnete, sodass er daraufhin die Notentriegelung betätigte.
Die Einsatzkräfte führten den Beschuldigten dem Bundespolizeirevier zu. Ein Atemalkoholtest ergab, dass er mit 1,6 Promille alkoholisiert war. Die Bundespolizisten stellten das Einhandmesser sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Beeinträchtigung von Schutzvorrichtungen und des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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