Gefährdung durch Überholmanöver

Ein verbotener Überholvorgang zieht ein hohes Bußgeld nach sich. Am Nachmittag des Dienstags dieser Woche fuhr eine 77-Jährige auf der Bundesstraße 188 von Gifhorn in Richtung Wolfsburg. Hinter der Kreuzung mit der Straße "Campus" überholte sie einen vor ihr fahrenden Lkw. Trotz doppelt durchgezogener Linie in diesem Bereich. Durch den Überholvorgang musste ein ihr entgegenkommendes Fahrzeug stark abbremsen und ausweichen, um so einen Frontalzusammenstoß zu verhindern. Bei diesem Fahrzeug handelte es sich um ein ziviles Einsatzfahrzeug der Polizei Gifhorn. Die Beamten wendeten und verfolgten den Skoda. Bei der anschließenden Kontrolle gab die Frau den Verstoß zu. Dieser ist mit einem Bußgeld in Höhe 250 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot bewehrt. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Gifhorn Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Christoph Nowak Telefon: 05371 980-104 E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de