BPOL NRW: Nichte zahlt 2.500 Euro Geldstrafe – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Ein Mann beabsichtige am gestrigen Mittag (25. Januar) über den Flughafen Dortmund aus dem Bundesgebiet auszureisen. Eine Staatsanwaltschaft ließ bereits nach ihm suchen.
Gegen 11:30 Uhr erschien ein 36-Jähriger am Dortmunder Flughafen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges in Richtung Istanbul/ Türkei. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Bochum per Haftbefehl nach dem türkischen Staatsbürger fahnden ließ. Das Amtsgericht Recklinghausen hatte ihn bereits im Mai 2023 rechtskräftig, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe von 125 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.
Da der Mann aus Oer-Erkenschwick bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 2.500 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) zahlte, noch sich der Haftantrittsladung stellte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Die Beamten nahmen den Türken zunächst fest und brachten ihn in die Wachräume. Vor Ort hielt er telefonisch Rücksprache mit seiner Nichte. Diese erklärte sich dazu bereit, die Geldstrafe bei einer nahelegenden Wache der Polizei NRW einzuzahlen. Nach der erfolgten Einzahlung wurde der Verurteilte entlassen und konnte seine Weiterreise fortsetzen.
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