Acht Haftbefehle am Wochenende am Flughafen BER vollstreckt
Die Bundespolizei überprüfte im Rahmen von grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen seit Freitag acht Männer, gegen die Haftbefehle vorlagen. Alle Personen zahlten ihre noch offenen Geldstrafen in einer Gesamthöhe von knapp 13.000 Euro.
Ein 39-jähriger Ägypter war wegen Körperverletzung durch das Amtsgericht Tiergarten im September 2023 zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann zahlte die offene Geldstrafe und konnte somit einer 120-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.
Ein weiterer Mann reiste am Freitag am BER, nach dem die Staatsanwaltschaft Leipzig suchte. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte den 62-jährigen Deutschen im Juli 2022 wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro, die er nicht beglich. Auch hier konnte der Mann die noch offene Geldforderung zahlen und weiterreisen.
Im dritten Fall suchte die Staatsanwaltschaft München wegen Diebstahls nach einem 22-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, nachdem er im Februar 2023 zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden war.
Auch ein 41-jähriger Bulgare zahlte seine offene Geldstrafe von 375 Euro, zu der ihn das Amtsgericht Tiergarten im Januar 2023 wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt hatte.
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) verurteilte einen 42-jährigen Georgier wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und wegen des Beschaffens von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.
Ein 26 Jahre alter Albaner hatte noch 600 Euro zu zahlen. Das Amtsgericht Schwandorf verurteilte ihn im Juni 2023 aufgrund unerlaubten Aufenthalts ohne erforderliche Aufenthaltstitel.
Einen 46-jährigen Mann aus Bosnien und Herzegowina verurteilte das Amtsgericht Tiergarten wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 510 Euro.
Der letzte Sachverhalt ereignete sich am heutigen Montag. Hier fanden Mitarbeitende der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg einen slowenischen Reisepass und übergaben diesen an die Bundespolizei. Als der Passinhaber seinen Reisepass abholen wollte, vollstreckten Bundespolizisten einen gegen ihn bestehenden Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Das Amtsgericht Bad Oeynhausen verurteilte ihn im Februar 2021 wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro. Nachdem er den Betrag beglich, erhielt er seinen Reisepass zurück und konnte seine Reise fortsetzen.
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