BPOLI C: Geldstrafen in vierstelliger Höhe bei Kontrolle beglichen

Bei Kontrollen in Reitzenhain sind am Wochenende drei Haftbefehle vollstreckt worden. Dabei musste eine fast fünfstellige Geldsumme aufgebracht werden, um einer Einlieferung in die JVA zu entgehen. Zunächst kontrollierten Einsatzkräfte am 26.01.2024 gegen 16:30 Uhr einen aus Richtung Tschechien einreisenden 50jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den 50jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera zur Strafvollstreckung vorliegt. Er war vom Amtsgericht Gera wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 7.591,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen verurteilt worden. Zusätzlich hat er als Wertersatzeinziehung eine Geldsumme in Höhe von 26.449,72 Euro zu zahlen. Die offene Geldstrafe in Höhe von 7.591,50 Euro konnte der Rumäne vor Ort begleichen. Die Geldsumme der Wertersatzeinziehung konnte er jedoch nicht aufbringen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft stellt dies jedoch keinen Haftgrund dar. Nach Erhebung seiner aktuellen Meldeadresse konnte der 50-Jährige im Anschluss seine Fahrt fortsetzen. Am gleichen Abend gegen 23:30 Uhr stellten die Beamten bei einem 27jährigen ebenfalls rumänischen Staatsangehörigen eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft München fest. Wegen Diebstahl war er vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.877,50 oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt worden. Auch er konnte die offene Geldstrafe begleichen und so seine Reise fortsetzen. Eine kleinere Geldstrafe in Höhe von 110,40 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit musste ein 27jähriger Spanier noch aufbringen, bei dem der Haftbefehl am Sonntag bei der Einreise aus Richtung Tschechien festgestellt wurde. Auch er konnte die Summe vor Ort begleichen und seine Weiterreise antreten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615-105 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de