Gesuchter Straftäter muss in Untersuchungshaft

Ein von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) einschlägig vorbestrafter und gesuchter Mann konnte am Dienstag in den frühen Morgenstunden auf der Frankfurter Stadtbrücke als Fußgänger von Einsatzkräften der Bundespolizei festgenommen werden. Die Bundespolizei kontrollierte gegen 2:15 Uhr einen männlichen Fußgänger. Dieser war zur Festnahme wegen Wohnungseinbruchdiebstahl ausgeschrieben. Der polnische Staatsangehörige soll nur zwei Monate nach seiner Haftentlassung im Juni letzten Jahres diese Straftat begangen haben. Bereits im März 2015 verurteilte das Amtsgericht Frankfurt (Oder) den 33-Jährigen wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall und anderer Delikte zu einem Jahr und sechs Monaten Gesamtfreiheitsstrafe. Im November 2020 verurteilte ihn das Amtsgericht Frankfurt (Oder) erneut wegen Diebstahls in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Nur zwei Monate später kamen zwei Jahre und vier Monate wegen gefährlicher Körperverletzung sowie einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz hinzu. Dienstagmittag ordnete ein Richter gegen den Polen Untersuchungshaft an, sodass Einsatzkräfte ihn am selben Tag in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt brachten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Berlin - Pressestelle - Schnellerstraße 139 A/ 140 12439 Berlin Telefon: 030 91144 4050 Mobil: 0175 90 23 729 Fax: 030 204 561 - 39 02 E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de