Bundespolizeidirektion München: Ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland zum Arbeiten/ Bundespolizei ertappt Fahrgemeinschaft gleich zwei Mal
Am Montagmorgen (29. Januar) hat die Bundespolizei am Füssener Grenztunnel (BAB 7) drei albanische Staatsangehörige gestoppt, die versucht hatten, unerlaubt nach Deutschland zu reisen. Nur eine Stunde nach der Zurückweisung versuchte es die Fahrgemeinschaft an einem anderen Grenzübergang noch einmal.
Kemptener Bundespolizisten stoppten in der Kontrollstelle einen in Italien zugelassenen Kastenwagen, der mit vier Männern besetzt war. Die Reisenden waren eigenen Angaben zufolge auf dem Weg nach Stuttgart, um ein paar Tage im Messebau zu arbeiten.
Die drei Albaner, der 45-jährige Fahrer und die zwei 28 und 38 Jahre alten Insassen, legten italienische Aufenthaltstitel vor, welche längst abgelaufen waren. Der 38-Jährige führte außerdem keinen Reisepass mit. An den Dokumenten des mitreisenden 55-jährigen Tunesiers hatten die Beamten nichts zu beanstanden.
Die Polizisten zeigten die albanischen Staatsangehörigen wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Der Fahrer erhielt außerdem eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens von Ausländern und musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro hinterlegen.
Die Bundespolizisten wiesen die Fahrgemeinschaft am Abend nach Österreich zurück.
Nur eine Stunde später schlug die Besatzung dann wieder bei der Bundespolizei auf, diesmal am benachbarten Grenzübergang Füssen-Ziegelwies. Die Beamten zeigten die drei Männer erneut an. Die Mitfahrer bekamen später den Transporter vom Fahrer überlassen und mussten noch in der Nacht ohne den 45-Jährigen zurückreisen.
Der mutmaßliche Schleuserfahrer sollte am Folgetag (30. Januar), nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt, dem Richter vorgeführt werden. Am Dienstagmorgen erfolgte jedoch eine anderslautende Weisung an die Bundespolizei, sodass nun schließlich auch der Fahrer zurückgewiesen wurde. Er musste nun allerdings den Zug nehmen.
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