BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle innerhalb von 30 Minuten

Am gestrigen Morgen (30. Januar) beabsichtigten zwei Männer über den Dortmunder Flughafen in das Bundesgebiet einzureisen. Staatsanwaltschaften ließen bereits nach diesen fahnden. Gegen 8 Uhr erschien ein bulgarischer Staatsbürger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Richtung Skopje/ Nordmazedonien am Flughafen Dortmund. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Passau bereits nach ihm suchen ließ. Im Dezember 2020 verurteilte das Amtsgericht Passau den 47-Jährigen rechtskräftig, wegen Kennzeichenmissbrauchs, zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen á 15 Euro. Aufgrund dessen, dass er bisher weder die geforderte Geldstrafe in Höhe von 600 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt, noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, ließ die Staatsanwaltschaft per Haftbefehl nach ihm fahnden. Da er nun die geforderte Summe entrichten konnte, durfte er seine Reise fortsetzen. Nur 30 Minuten später, gegen 8:30 Uhr, wurde ein 25-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle des gleichen Fluges vorstellig. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim per Haftbefehl nach diesem suchen ließ. Das Amtsgericht Weinheim verurteilte den mazedonischen Staatsbürger bereits im August 2023 rechtskräftig, wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 30 Euro. Auch er hatte bisher weder die Summe in Höhe von 840 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) beglichen, noch sich dem Haftantritt gestellt, sodass er zur Festnahme ausgeschrieben wurde. Nun konnte er die geforderte Geldstrafe begleichen und somit einer Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt entgehen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Pia Leonhardt Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.