BPOLI MD: Fahren ohne Führerschein bringt Haftbefehl und Reisen ohne Zugticket Strafanzeige mit sich
Am Dienstag, den 30. Januar 2024 wurde die Bundespolizei gegen 13:30 Uhr durch eine Zugbegleiterin über zwei Leistungserschleichungen auf der Strecke von Rathenow nach Stendal informiert. Nach ersten Erkenntnissen nutzten die 29 und 44 Jahre alten Männer eine Regionalbahn ohne ein für die Fahrt erforderliches Zugticket zu besitzen. Daraufhin kontaktierte die Zugbegleiterin die Bundespolizei und bat um Unterstützung. Eine verständigte Streife erwartete die Einfahrt des Zuges auf dem Ankunftsgleis am Hauptbahnhof Stendal, nahm die beiden Straftatverdächtigen in Empfang und für die zweifelsfreien Identitätsfeststellungen mit auf die nahegelegene Dienststelle der Bundespolizei. Der aus Polen stammende 44-Jährige konnte nach Überprüfung seiner Personalien die Räumlichkeiten wieder verlassen. Er erhält eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen. Sein Landsmann hatte weniger Glück. Er konnte den Bundespolizisten keine Ausweisdokumente aushändigen. Mittels Fingerabdruckscan konnten seine Personalien ermittelt werden. Nach Überprüfung dieser wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Passau per Vollstreckungshaftbefehl nach ihm sucht. Genau ein Jahr zuvor wurde er durch das Amtsgericht Passau wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1.375 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt. Weder zahlte der Verurteilte die geforderte Strafe, noch stellte er sich dem Strafantritt. Demnach erging der Haftbefehl im September 2023. Diesen eröffneten ihm die Beamten. Der Gesuchte konnte den offen Betrag nicht begleichen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend in Kenntnis gesetzt. Zudem erhält er auch eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen.
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