BPOLI PW – GdpD POM: Innerhalb von fünf Stunden drei ausgeschriebene Personen auf der BAB 11 in Pomellen festgestellt
Ein 37jähriger Rumäne wurde gestern gegen 21:30 Uhr im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrolle durch Kräfte der Bundespolizei auf der BAB 11 in der Kontrollspur vor dem Dienstgebäude in Pomellen als Insasse in einem PKW mit deutscher Zulassung kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung des rumänischen Staatsangehörigen ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Urkundenfälschung.
Da er die geforderten 400,- Euro vor Ort entrichten konnte, konnte er schon nach gut einer halben Stunde seine Reise fortsetzen.
Nicht so gut erging es einem 29jährigen polnischen Staatsangehörigen, der gegen 23:00 Uhr angehalten wurde. Bei der Kontrolle ergab die fahndungsmäßige Überprüfung eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen sexueller Belästigung. Der Pole hatte demnach eine restliche Geldstrafe in Höhe von 1770,- Euro zu entrichten. Des Weiteren waren auch noch die Kosten des Verfahrens in Höhe von 251,63 Euro offen. Da er die Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er heute gegen 04:30 Uhr zur Verbüßung der alternativ angesetzten Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz überstellt.
Damit nicht genug, bei der Inaugenscheinnahme des Kfz wurde griffbereit im Seitenfach der Fahrertür eine schwarze Taschenlampe, welche durch einen Druckknopf zum Taser umfunktioniert werden kann aufgefunden.
Bei der Taschenlampe mit Taser-Funktion handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz, der sichergestellt wurde und nun muss er sich erneut mit einer Strafanzeige auseinandersetzen.
Einen weiteren polnischen Staatsangehörigen stellten die Bundespolizisten an gleicher Stelle gegen 01:48 Uhr fest. Er wurde wegen einer offenen Verkehrsordnungswidrigkeit durch den Landkreis Helmstedt ausgeschrieben. Die Geldbuße in Höhe von 470,50 Euro konnte er nicht begleichen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Polizeiinspektion Wolfsburg wurden ihm 50,- Euro abgenommen, da jede Summe als Teilzahlung zu akzeptieren sei. Der Beschluss wurde dem 37jährigen mit der Auflage, die Restsumme unverzüglich zu überweisen ausgehändigt.
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