Pressemeldungen der Autobahnpolizei Ahlhorn vom 04.02.2024
++ 4 x Fahren ohne (erforderliche) Fahrerlaubnis ++
Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei Ahlhorn.
Bei diversen Fahrzeugkontrollen auf der A 1 wurden am Samstag, 03.02.2024, vier Straftaten aufgedeckt, bei denen die Fahrzeugführer nicht die erforderliche oder gar keine Fahrerlaubnis besessen hatten.
Gegen 10:45 Uhr wurde das erste Strafverfahren gegen einen 35-jährigen Fahrer eines Pkw mit Anhänger aus Sachsen-Anhalt eingeleitet. Für das gefahrene Gespann hätte er die Führerschein-Klasse BE benötigt, war jedoch nur im Besitz der Klasse B. Somit war für ihn die Fahrt auf der A 1 im Bereich Stuhr beendet.
Um 12:00 Uhr ereilte es einen 26-jährigen Polen als Pkw-Fahrer auf der A 1, in Höhe der AS Vechta. Er hatte gar keinen Führerschein. Sein Pkw wurde zur Unterbindung der Weiterfahrt mit einer Sicherungskette versehen.
Gegen 13:00 Uhr ereignete sich auf der A 1 im Bereich Lohne ein Verkehrsunfall, bei dem eine 58-jährige Schwedin mit ihrem Pkw mit Anhänger in einem Baustellenbereich gegen die Leitplanke gefahren war. Der Pkw schleuderte über die Fahrbahn. Der Anhänger löste sich vom Pkw und kippte auf die Seite. Es entstand ein Sachschaden von ca. 10.000 Euro. Auch hier wurde festgestellt, dass die Schwedin nicht den erforderlichen Führerschein für das Gespann besessen hatte.
Um 16:10 Uhr wurde ein 41-jähriger aus Bremen auf der A 1 bei Großenkneten kontrolliert. Er hatte auch nur die Klasse B und hätte für die Fahrt mit seinem Lieferwagen und Anhänger, auf dem ein Minibagger geladen war, die Führerschein-Klasse BE benötigt. Auch er musste sich um einen Ersatzfahrer kümmern.
Für Rückfragen zu vorstehenden Meldungen, wenden Sie sich bitte an die Autobahnpolizei Ahlhorn unter 04435/9316-0.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
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i.A. PHK Herwig
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