BPOLI MD: 37-Jähriger erhält Litanei an Strafanzeigen
Am Samstag, den 3. Februar 2024 wurde die Bundespolizei gegen 18:15 Uhr über eine körperliche Auseinandersetzung mit Fußballbezug in einer S-Bahn aus Leipzig kommend in Richtung Halle/ Saale informiert. Nach ersten Erkenntnissen nutzte eine 31-jährige Mutter gemeinsam mit ihrer Tochter jene Bahn. Eine mehrköpfige Personengruppe war im selbigen Zug, stand im Eingangsbereich und schrie lautstark im Abteil. Ein 37-Jähriger zeigte wiederholt den verbotenen Hitler Gruß und tätigte verfassungswidrige Äußerung. Er ging aus der Gruppe heraus mit einer Bierdose in der Hand durch das Zugsabteil und verschüttete über die Köpfe der Reisenden den Inhalt. Jene Mutter bat den Mann dies zu unterlassen. Daraufhin pöbelte er sie lautstark an, zog seine Oberbekleidung aus, griff nach den Haaren der 12-jährigen Tochter und zog an diesen. Unvermittelt stand die Sorgeberechtigte auf, boxte nach dem Deutschen und forderte, von ihrem Kind abzulassen. Parallel eilten weitere Reisende zu der Mutter und unterstützen sie. Der 3 Jahre ältere Bruder des Straftatverdächtigen, welcher sich auch im Zug befand, versuchte sein Familienmitglied zu beruhigen und davon abzuhalten, weitere Reisende zu verletzen. Informierte Kräfte der Landes- und Bundespolizei begaben sich umgehend auf das Ankunftsgleis der S-Bahn. Der 37-Jährige musste zu Boden gebracht und gefesselt werden. Hierbei widersetzte er sich. Er sperrte sich gegen die polizeiliche Maßnahme und trat nach den Polizisten. Der Bruder des Festgenommenen versuchte wiederholt, zu ihm zu gelangen. Er schrie die eingesetzten Beamten an und musste in eine Sitzreihe gedrängt werden. Durch die Einsatzkräfte wurde ein Rettungswagen angefordert. Dieser war kurze Zeit später am Ereignisort und betreute die Tochter und Mutter. Durch das an den Haaren Ziehen erlitt das Kind starke brennende Schmerzen. Ihr wurden Haare auf einer Fläche von vier Zentimeter herausgerissen. Auch auf der Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle/ Saale beruhigte sich der 37-Jährige vorerst nicht. Er war hoch aggressiv, schrie lautstark und widersetzte sich den polizeilichen Weisungen erneut. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,78 Promille. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gegen die beiden Deutschen eingeleitet. Zudem muss sich der 37-Jährige wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Volksverhetzung verantworten müssen.
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