Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Springmesser führt zur Strafanzeige
Am Montag gegen 13:30 Uhr machte sich ein 45-jähriger türkischer Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Istanbul. Seine Bauchtasche legte er bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es wurde ein Springmesser aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte er weiterreisen.
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