BPOL NRW: Mit verbotenen Waffen im ICE – Bundespolizei stellt Jugendliche
In der Nacht zu Dienstag (6. Februar) kontrollierten Bundespolizisten zwei Minderjährige in einem Schnellzug Richtung Köln. Diese führten verbotene Waffen mit sich. Anschließend wurden sie einer Jugendschutzstelle zugeführt.
Gegen 00:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den ICE 842 (Berlin - Köln). Dabei wurden sie auf zwei Jugendliche aufmerksam. Diese gaben gegenüber den Beamten an, einen Freund in Köln besuchen zu wollen. Aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit versuchten die Einsatzkräfte die Erziehungsberechtigten der Berliner zu erreichen. Da diese nicht erreicht werden konnten, wurden der 14- und der 15-Jährige der Dienststelle im Hauptbahnhof Essen zugeführt. Die Frage, ob sie gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führen würden, verneinten die Minderjährigen. Bei einer Durchsuchung fanden die Polizisten bei dem deutschen Staatsbürger ein Butterflymesser auf. Hierbei handelt es sich um ein Faltmesser mit zweigeteilten, auf einer Ebene schwenkbaren Griffen.
Die Durchsuchung des afghanischen Staatsangehörigen offenbarte, dass er ein Faustmesser und einen Schlagring bei sich trug. Ein Faustmesser hat einen senkrecht zur Klinge stehenden Griff. Wenn man es in der Hand hält, ragt die Klinge zwischen den Fingern hervor. So wird verhindert, dass das Messer aus der Hand rutscht. Ein Schlagring ist eine in der Regel aus Metall hergestellte und der Hand angepasste Nahkampfwaffe, welche mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen ist.
Da die Erziehungsberechtigten der Minderjährigen weiterhin nicht erreicht wurden, informierten die Polizeibeamten das zuständige Jugendamt. Kurze Zeit später wurden die Jungs von Mitarbeitern einer Jugendschutzstelle abgeholt und dieser zugeführt.
Die Bundespolizisten stellten die verbotenen Gegenstände sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz ein.
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