Waffen, Reizgas und Co. haben auf Karnevalsfeiern nichts zu suchen

Kreis Gütersloh (FK) - Bei den Karnevalsfesten im Kreis Gütersloh handelt es sich um öffentliche Veranstaltungen, bei denen jegliches Mitführen von Waffen, Reizgas und Co. - auch mit kleinem Waffenschein - VERBOTEN ist! Die Missachtung ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und stellt eine Straftat dar. Die Polizei im Kreis Gütersloh hat sich auch in diesem Jahr intensiv und in enger Absprache mit den Kommunen, den Feuerwehr- und Rettungskräften und den Karnevalsvereinen auf die Einsätze in den Karnevalshochburgen vorbereitet. Richten Sie sich darauf ein, dass es an den Veranstaltungsorten Einlasskontrollen geben wird, bei denen Ihnen verbotene Gegenstände abgenommen werden. Etwaige Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden rigoros geahndet. Bedenken Sie auch, dass mitgeführte Spielzeugwaffen, die möglicherweise täuschend echt wirken, bei Kontrollen einbehalten werden könnten. Auch für ein Karnevalsaccessoire müssen die Vorschriften des Waffenrechts berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber verbietet auch das Führen von Anscheinswaffen und stellt dies unter Strafe. An den Karnevalstagen sind wir in den Hochburgen vor Ort im Einsatz und für Sie jederzeit ansprechbar. Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869-2271 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: