+++ Polizeidirektion Oldenburg kontrolliert Tiertransporte – Hohe Beanstandungsquote +++

Am Dienstag, 7. Februar 2024, kontrollierten 25 Polizeibeamtinnen und -beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg Nutzfahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen gelegt. Auch das Veterinäramt hat an den Kontrollen teilgenommen. Insgesamt wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg 69 Fahrzeugeinheiten einer Kontrolle unterzogen. Der größte Teil der Beanstandungen wurde im Bereich der mangelhaften Dokumentationen in den vorgeschriebenen Desinfektions- und Kontrollbüchern festgestellt. Darüber hinaus fielen den Kontrollkräften sieben Überladungen auf, bei denen zum Teil Vermögensabschöpfungen angeregt wurden. Bei zehn Fahrzeugeinheiten hatten die transportierten Tiere zu wenig Platz. Die Beanstandungsquote lag bei 67 Prozent. Herausragende Feststellungen: Gegen 9.45 Uhr kontrollierte die Polizei in Steinfeld (Landkreis Vechta), Dinklager Straße, ein LKW-Gespann mit Kälbern. Fahrzeugführer war ein 40-jähriger Mann aus Lindern. Bei der Überprüfung seiner Fahrerlaubnis stellte sich heraus, dass seine erforderliche "LKW-Klasse" abgelaufen war. Auch seine Berufskraftfahrerqualifikation war nicht mehr gültig, sodass hier Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn und den Halter des Fahrzeugs eingeleitet wurden. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Der Transport der Kälber konnte kurzer Hand durch den Arbeitgeber organisiert werden. Gegen 11 Uhr Uhr konnte ein 54-jähriger Mann aus Rheden in der Gemeinde Bakum (Landkreis Vechta), Boschstraße, mit seinem LKW-Gespann, welches ebenfalls mit Kälbern beladen war, angehalten und kontrolliert werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich im Fahrtenschreiber des LKWs nicht die Fahrerkarte des Fahrzeugführers, sondern einer anderen Person befand. Hier wurde ein Strafverfahren wegen Fälschung beweiserheblicher Daten gegen beide Personen eingeleitet. Zudem konnten mehrere Verstöße gegen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen festgestellt werden. Weiter konnten die Polizeibeamtinnen und -beamten in Steinfeld, in der Straße Handwerkshof, einen LKW mit Anhänger, der schlachtreife Bullen und Kühe geladen hatte, anhalten. Bei der Begutachtung des Anhängers fiel den Beamten auf, dass auf dem Anhänger die transportierten Tiere auf zwei Ebenen verladen worden sind. Mehrere weibliche Tiere auf dem oberen Deck stießen mit ihren Rückenkämmen an die Anhängerdecke. Die dadurch veränderte Körperhaltung ermöglicht es den Tieren nicht, während des Transports Wasser zu lassen. Diese Leiden hätten vermieden werden können, wenn die Tiere ausreichend Platz gehabt hätten. Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurden entsprechende Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer sowie den Disponenten, der die Fahrt angeordnet hat, eingeleitet. Im Laufe des Vormittags konnte ein Viehhändler aus dem Landkreis Cuxhaven in Geestland kontrolliert werden. Dabei stellte sich heraus, dass er zuvor Rinder transportiert und seinen LKW anschließend nicht wie vorgeschrieben gereinigt und desinfiziert hatte. Er war nun auf dem Weg zu einem weiteren Landwirt, um dort erneut Tiere zu laden. Die Desinfektion des Transportmittels vor der Verladung von Tieren ist im Hinblick der Eindämmung einer möglichen Seuchengefahr ein wichtiger Punkt. Die Polizei untersagte ihm diese Fahrt und ordnete die Rückkehr zum Betriebshof an, damit die entsprechende Reinigung stattfinden konnte. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Oldenburg Pressestelle Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel.: 0441/799-1041/-1043/-1045 E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de