Verkehrsunfall – 10-Jähriger läuft auf Fahrbahn

(jd) Gestern (7.2.) stieg ein 10-jähriger Junge aus Kirchlengern gegen 14.00 Uhr aus einem Bus an der Hüllerstraße. Der Junge lief dann hinter dem Bus auf die Fahrbahn. Als er den Fahrstreifen für den Gegenverkehr betrat, fuhr dort zeitgleich ein Hyundai. Zwischen dem Auto und dem 10-Jährigen kam es zum Zusammenstoß, sodass der Junge auf die Straße fiel. Der Autofahrer verließ sein Fahrzeug und kümmerte sich zunächst um Jungen. Da der Junge und ein weiteres Kind sagten, das alles in Ordnung sei, erfolgte kein Austausch der Personalien und der Autofahrer setzte schließlich seine Fahrt fort. Später stellte sich heraus, dass der 10-Jährige durch den Unfall leicht verletzt wurde. Bei dem Autofahrer handelt es sich nach ersten Ermittlungen um einen Mann aus Kirchlengern, die weiteren Ermittlungen dauern an. In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals daraufhin: Informieren Sie nach einem Unfall mit Kind immer die Polizei und entfernen Sie sich nicht vom Unfallort. In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage. Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei. Allerdings stellt sich die Sachlage manchmal auch anders dar, als es auf den ersten Blick scheint: Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren für den Gesetzgeber keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)! Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten Unfallsituation nicht gesehen wurden. In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die Polizei hinzugezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist. Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Herford Pressestelle Herford Telefon: 05221 888 1250 E-Mail: pressestelle.herford@polizei.nrw.de