Autofahrt unter Betäubungsmitteleinfluss
Zwei Beamte der Polizei Meine fuhren im Rahmen der Streifentätigkeit in der Nacht auf den gestrigen Donnerstag auf der Bundesstraße 4, zwischen Rötgesbüttel und Meine. Dabei schlossen sie gegen 01:50 Uhr auf einen Volkswagen Passat auf und beobachteten in der Folge Lenkunsicherheiten. Die Beamten entschlossen sich zu einer Kontrolle und gaben dem Fahrer das Haltesignal. Bei der anschließenden Kontrolle in Meine erklärte der Fahrzeugführer, dass er weder Führerschein, noch ein Ausweisdokument bei sich habe.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle ergaben sich Hinweise, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, einem Schnelltest stimmte der Mann zu. Dieser reagierte im Ergebnis auf mehrere Stoffgruppen.
Bei einer Überprüfung in den polizeilichen Auskunftssystemen kamen zudem Zweifel an der Richtigkeit der mündlich angegebenen Personaldaten des Mannes auf. Auf Vorhalt des Verdachts, gab der Mann schließlich zu, den Namen eines Verwandten genannt zu haben. Dieser habe, im Gegensatz zu ihm, eine Fahrerlaubnis.
Gegen den 41-Jährigen wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, da er zunächst falsche Angaben zu seinen Personalien gemacht hatte. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, er ließ sich im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen abholen.
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