Bundespolizeidirektion München: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – Exhibitionistische Handlungen
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Wenige Minuten vor Mitternacht, noch am Dienstag (13. Februar), belästigten mehrere Männer, alle offensichtlich alkoholisiert, Reisende im Hauptbahnhof München. Alle fünf erhielten von Bundespolizisten Platzverweise. Kurze Zeit später wurde eine Streife erneut auf einen der Männer, einen 54-jährigen Togoer, aufmerksam, als dieser wieder Reisende belästigte. Bei der Erteilung eines erneuten Platzverweises streckte er den Beamten die rechte Hand, erhoben zum "Hitlergruß", entgegen. Der in Gräfelfing Wohnende verweigerte einen Atemalkoholtest. Der bereits des Öfteren mit ähnlichen Delikten Auffällige wird von der Bundespolizei erneut wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen angezeigt.
Exhibitionistische Handlungen
Gegen 00:35 Uhr kam es am Mittwoch (14. Februar) in einer Regionalbahn (RB 40 / Hauptbahnhof - Mühldorf) zu einer exhibitionistischen Handlung. Ein noch Unbekannter hatte sich nach dem Zustieg im Hauptbahnhof München gegenüber einer 28-jährigen Deutschen gesetzt. Noch vor der Abfahrt des Zuges zog er ein für erotische Fotografie bzw. Aktfotografie bekanntes Männermagazin aus seiner Tasche. Dann entblößte er sein Geschlechtsteil und begann daran zu manipulieren. Als die 28-Jährige aus Dorfen aufstand und den Platz wechselte, verließ der Exhibitionist die noch im Hauptbahnhof stehende Regionalbahn.
Nun versucht die Bundespolizei dem Mann anhand der Auswertung von Videoaufzeichnungen noch habhaft werden zu können.
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