Bundespolizeidirektion München: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – Exhibitionistische Handlungen

Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Wenige Minuten vor Mitternacht, noch am Dienstag (13. Februar), belästigten mehrere Männer, alle offensichtlich alkoholisiert, Reisende im Hauptbahnhof München. Alle fünf erhielten von Bundespolizisten Platzverweise. Kurze Zeit später wurde eine Streife erneut auf einen der Männer, einen 54-jährigen Togoer, aufmerksam, als dieser wieder Reisende belästigte. Bei der Erteilung eines erneuten Platzverweises streckte er den Beamten die rechte Hand, erhoben zum "Hitlergruß", entgegen. Der in Gräfelfing Wohnende verweigerte einen Atemalkoholtest. Der bereits des Öfteren mit ähnlichen Delikten Auffällige wird von der Bundespolizei erneut wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen angezeigt. Exhibitionistische Handlungen Gegen 00:35 Uhr kam es am Mittwoch (14. Februar) in einer Regionalbahn (RB 40 / Hauptbahnhof - Mühldorf) zu einer exhibitionistischen Handlung. Ein noch Unbekannter hatte sich nach dem Zustieg im Hauptbahnhof München gegenüber einer 28-jährigen Deutschen gesetzt. Noch vor der Abfahrt des Zuges zog er ein für erotische Fotografie bzw. Aktfotografie bekanntes Männermagazin aus seiner Tasche. Dann entblößte er sein Geschlechtsteil und begann daran zu manipulieren. Als die 28-Jährige aus Dorfen aufstand und den Platz wechselte, verließ der Exhibitionist die noch im Hauptbahnhof stehende Regionalbahn. Nun versucht die Bundespolizei dem Mann anhand der Auswertung von Videoaufzeichnungen noch habhaft werden zu können. Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden. Rückfragen bitte an: Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Denisstraße 1 - 80335 München Telefon: 089 515 550 1102 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und Freising. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.